Salzkotten: 40 Tage Gefängnis für Vater von 12 Kindern
27. August 2010 von Almut Rosebrock
“Wieder wurde ein Vater - diesmal einer von 12 Kindern - aus Salzkotten, in Erzwingungshaft gebracht, und zwar für 40 Tage!
Er wurde am 25. August von zu Hause zum Vollzug in die JVA Hamm abgeholt.
Grund für diese Verhaftung ist, daß Schulen, Schulbehörden und Gerichte die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern - ein Menschen- und Grundrecht (Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK; Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i. V. m. Art. 4 GG) -, ihre Kinder gemäß ihrem Glauben zu erziehen, mißachten. Der Vater und seine Ehefrau haben ihre Grundschüler an der atheistischen staatlichen Sexualerziehung und auch an Theaterveranstaltungen nicht teilnehmen lassen, die ihren Glauben konterkarieren.” Bericht vom 12. 8.2010
Diese Nachricht erreichte mich eben - und macht mich tief betroffen!
Ich kann nur meinen Appell immer wieder an die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Justiz richten, diesem für die Familien, neben der persönlichen Belastung, auch existenzgefährdenden Vorgehen endlich ein Ende zu setzen!
Das sind keine “bösen”, sondern verantwortliche Eltern!
Mein intensives Gebet gilt diesen aufrechten und konsequenten Christenmenschen, deren Vorfahren in Russland ihres Glaubens wegen verfolgt wurden - und die nun in Deutschland nichts Anderes erleben müssen!
Ist das ein freiheitlicher Rechtsstaat???
Mich schaudert. Und ich schäme mich für diese Obrigkeit.
Ein ausführlicher Bericht auf www.medrum.de.
Klare Antwort, das ist kein freiheitlicher Rechtsstaat! Das ist (staatlich gewollte) Willkür!!!
Selbst wenn man die Ansicht vertreten sollte, es ginge nicht an, dass man Drittklässler nicht von einem (bei vielen umstrittenen) Theaterstück über Sexuallkunde fernhalten dürfte, selbst dann dürfte erkenntlich sein, dass 40 Tage Haft völlig unverhältnismäßig sind (selbst wenn diese als Ersatz für eine nicht bezahlte Ordnungsstrafe sein sollte).
Aber ich gehöre nicht zu denen, die die Ansicht vertreten, man sei als Eltern gezwungen unsere Zwerge im 3. Schuljahr unbedingt am Sexuallkundeunterricht teilnehmen zu lassen. Immerhin haben lt. Grundgesetz noch immer die Eltern die Eriehungspflicht/Eriehungsgewalt inne und nicht ein immer mehr totalitärer Staat.
Das Grundgesetz kennt auch noch die Religionsfreiheit. Sicherlich kann diese nicht alles rechtfertigen, aber hier geht es nicht darum, dass irgendwelche weltfremde Eltern den Schulunterricht boykottieren, weil sie nicht wollen, dass dort gelehrt wird, dass die Erde eine Kugel ist.
Ich habe die Baptisten bei einem Protestgottesdienst vor dem Folterknast Gelsenkirchen kennen gelernt.
Sollten Eltern auf die Idee kommen, einen Asylantrag in einem anderen Land zu stellen, sie hätten durchaus Aussicht auf Erfolg. Bereits Anfang 2010 bekam eine Familie in den USA Asyl wegen politischer/religöser Verfolgung durch Deutsche Behörden.
Was soll die Verhaftung eigentlich bewirken? Soll sie etwa zum angeblichen Kindswohl sein?
Wer schadet dem Kind/den Kindern eigentlich mehr, der inhaftierte Vater, weil er das Kind an einem Theaterstück nicht teilnehmen ließ, oder der Schwarzkittel, der ohne jegliche Legitimation durch das Volk, und entgegen Artikel 20 Abs. 2 und 3, dem Kind für 40 Tage den Vater entzieht, und evtl. sogar dafür sorgt, dass der Vater seine Arbeit verliert, wodurch dem Kind und der Familie evtl. für Jahre Nachteile entstehen?
Wieso sind diese Fälle nicht längst beim Bundesverfassungsgericht, wieso sind die nicht längst beim EUGH?
Und wieso kann man in Deutschland tausende von Menschen wegen eines blöden Sackbahnhofs (Stuttgart) oder eines entlassenen Fanbeauftragten (Schalke04) motivieren, während vor dem Amtsgericht Salzkotten noch kein Menschenauflauf stattfindet?!